Allgemeine Geschäftsbedingungen
3Seen Fitness
Stand: Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaften sowie die Nutzung der Trainings- und sonstigen Einrichtungen von 3Seen Fitness.
Vertragspartner ist:
3Seen Fitness
Inhaberin: Candy Tyla
Zehnthofstr. 8
34513 Waldeck
E-Mail: info@3seenfitness.de
Nachfolgend wird der Vertragspartner als „3Seen Fitness“ bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge zwischen 3Seen Fitness und seinen Mitgliedern, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Bestandteile des Vertrags können insbesondere sein:
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags zwischen dem Mitglied und 3Seen Fitness zustande.
Der Vertrag kann insbesondere im Studio oder, soweit angeboten, elektronisch bzw. online abgeschlossen werden.
Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Das Mitglied ist verpflichtet, die für den Vertragsabschluss notwendigen Angaben vollständig und richtig zu machen.
Änderungen wesentlicher Kontaktdaten, insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung, sind 3Seen Fitness zeitnah mitzuteilen.
Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag.
Soweit eine feste Erstlaufzeit vereinbart wird, gelten die dort vereinbarten Bedingungen.
Eine automatische Vertragsverlängerung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Regelungen.
Kündigungen und sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis können mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, abgegeben werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn einer Vertragspartei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht mehr zugemutet werden kann.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags sowie gegebenenfalls weiterer vereinbarter Entgelte ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag bzw. der gewählten Tarifvereinbarung.
Die Beiträge sind zu den im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Zeitpunkten fällig.
Soweit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist das Mitglied verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Entstehen aufgrund einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift oder fehlgeschlagenen Zahlung tatsächlich Kosten, kann 3Seen Fitness diese Kosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.
Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3Seen Fitness ist berechtigt, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Kalkulation des Mitgliedsbeitrags maßgeblichen Kosten nicht nur unerheblich verändern.
Zu den maßgeblichen Kostenfaktoren zählen insbesondere:
Eine Preisanpassung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem die Veränderung der genannten Kostenfaktoren zu einer tatsächlichen Veränderung der Gesamtkosten von 3Seen Fitness führt. Kostensenkungen sind bei der Berechnung angemessen zu berücksichtigen.
Eine Preisanpassung dient nicht dazu, den Gewinn von 3Seen Fitness unabhängig von einer entsprechenden Kostenentwicklung zu erhöhen.
3Seen Fitness informiert das Mitglied mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten einer Preisanpassung in Textform über die Änderung und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens.
Preisänderungen während einer ausdrücklich vereinbarten Preisgarantie oder eines individuell vereinbarten Festpreises bleiben ausgeschlossen, soweit sich aus der jeweiligen Vereinbarung nichts anderes ergibt.
Die gesetzlichen Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif bzw. Mitgliedschaftsvertrag.
3Seen Fitness stellt dem Mitglied im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs insbesondere die hierfür vorgesehenen Trainingsflächen, Geräte und sonstigen Einrichtungen zur Verfügung.
Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten einzelnen Geräts, Trainingsbereichs, Trainers oder einer bestimmten Leistung zu jeder Zeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3Seen Fitness ist berechtigt, das Angebot im zumutbaren Umfang an technische, organisatorische oder betriebliche Erfordernisse anzupassen, sofern dadurch der wesentliche Charakter der vertraglich vereinbarten Leistung nicht verändert wird.
3Seen Fitness unterscheidet zwischen:
Während der betreuten Öffnungszeiten ist grundsätzlich Personal vor Ort.
Während der unbetreuten Öffnungszeiten kann sich das Mitglied im Studio aufhalten, ohne dass dauerhaft Personal anwesend ist.
Die jeweils aktuellen Öffnungs- und Betreuungszeiten werden in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vorübergehende Änderungen können insbesondere aufgrund von Wartung, Reparatur, technischen Störungen, betrieblichen Erfordernissen, Feiertagen oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich werden.
Die erweiterten Öffnungszeiten stellen einen zusätzlichen Bestandteil des Studiokonzepts von 3Seen Fitness dar.
Der Zugang während dieser Zeiten erfolgt ausschließlich über das hierfür vorgesehene elektronische Zutrittssystem.
Aus Sicherheitsgründen ist für den Zugang während der unbetreuten Öffnungszeiten die Verwendung des persönlichen Zutrittsmediums in Verbindung mit der vorgesehenen biometrischen Fingerprint-Verifikation erforderlich.
Eine alternative Authentifizierungsmethode für diese unbetreuten Zutrittszeiten wird nicht angeboten.
Sofern die für die biometrische Verifikation erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder eine hierfür erforderliche Einwilligung widerrufen wird, kann der Zugang während der unbetreuten Öffnungszeiten nicht genutzt werden.
Die Nutzungsmöglichkeiten während betreuter Öffnungszeiten bleiben hiervon grundsätzlich unberührt, soweit sich aus dem jeweiligen Tarif oder Vertrag nichts Abweichendes ergibt.
Das Mitglied erhält für die Nutzung des Studios ein persönliches elektronisches Zutrittsmedium, insbesondere ein Zutrittsarmband.
Das Zutrittsmedium ist personengebunden.
Es darf:
Das Mitglied darf keine andere Person unter Nutzung seiner persönlichen Zutrittsberechtigung mit in das Studio lassen, sofern diese Person nicht selbst über eine gültige Zutrittsberechtigung verfügt.
Dies gilt insbesondere während der unbetreuten Öffnungszeiten.
Das Offenhalten, Blockieren oder Manipulieren von Eingangstüren, Notausgängen oder Zutrittseinrichtungen ist untersagt. Das Mitglied hat darauf zu achten, dass sich die Eingangstür nach dem Zutritt ordnungsgemäß schließt.
Personen ohne eigene gültige Zutrittsberechtigung dürfen nicht eingelassen werden. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Person angibt, Mitglied zu sein oder lediglich kurz Zugang zu benötigen.
Zur Sicherstellung, dass das persönliche Zutrittsmedium ausschließlich vom berechtigten Mitglied verwendet wird, setzt 3Seen Fitness im Rahmen der erweiterten unbetreuten Öffnungszeiten eine biometrische Fingerprint-Verifikation ein.
Dabei wird ein biometrisches Referenzmerkmal des Mitglieds auf dem persönlichen Zutrittsmedium gespeichert.
Nach dem eingesetzten System erfolgt keine zentrale Speicherung des Fingerprint-Templates in einer von 3Seen Fitness betriebenen zentralen Fingerabdruckdatenbank.
Beim Zutritt wird geprüft, ob der aufgelegte Finger mit dem auf dem persönlichen Zutrittsmedium hinterlegten biometrischen Merkmal übereinstimmt.
Die näheren datenschutzrechtlichen Informationen sowie die jeweilige Rechtsgrundlage ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls einer gesonderten Einwilligungserklärung.
Der Verlust oder ein Defekt des Zutrittsmediums ist 3Seen Fitness unverzüglich mitzuteilen.
3Seen Fitness ist berechtigt, das betreffende Zutrittsmedium nach Verlustmeldung unverzüglich zu sperren.
Für die Ausgabe eines Ersatzmediums können Kosten berechnet werden, soweit dies vertraglich vereinbart wurde oder die Kosten vom Mitglied zu vertreten sind.
Die konkrete Höhe einer gegebenenfalls anfallenden Ersatzgebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Preisvereinbarung.
Die Weitergabe des persönlichen Zutrittsmediums oder das bewusste Ermöglichen eines unberechtigten Zutritts stellt einen erheblichen Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten dar.
3Seen Fitness ist bei einem begründeten Verdacht eines Missbrauchs berechtigt, die betreffende Zutrittsberechtigung vorübergehend zu sperren, soweit dies zur Klärung des Sachverhalts oder zur Abwehr weiterer unberechtigter Zutritte erforderlich ist.
Bei einem nachgewiesenen erheblichen oder wiederholten Missbrauch können weitere Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags in Betracht kommen.
Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
Während der unbetreuten Öffnungszeiten trainiert das Mitglied grundsätzlich eigenverantwortlich.
Das Mitglied ist verpflichtet:
Während der unbetreuten Öffnungszeiten befindet sich nicht zwingend Personal im Studio. 3Seen Fitness empfiehlt Mitgliedern aus Sicherheitsgründen, insbesondere während dieser Zeiten möglichst gemeinsam mit einer weiteren Person zu trainieren.
Diese Empfehlung dient insbesondere dazu, dass bei einem Unfall, einer akuten gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer sonstigen Notfallsituation schnell Hilfe verständigt werden kann. Die Empfehlung stellt keine Verpflichtung dar; auch selbstständiges Training während der hierfür freigegebenen unbetreuten Öffnungszeiten ist zulässig.
Insbesondere bei Übungen mit erhöhtem Verletzungsrisiko oder hohen Trainingsgewichten wird empfohlen, das Training so zu gestalten, dass eine sichere Durchführung auch ohne unmittelbare Betreuung gewährleistet ist.
Bei medizinischen Notfällen, schweren Verletzungen, Feuer oder sonstigen akuten Gefahrensituationen ist unverzüglich über die Notrufnummer 112 Rettungsdienst bzw. Feuerwehr zu verständigen.
Zusätzlich kann die Studioinhaberin Candy Tyla unter der Telefonnummer 0160 7700220 kontaktiert werden. Die Kontaktaufnahme mit 3Seen Fitness ersetzt bei einem medizinischen oder sonstigen akuten Notfall nicht die Verständigung des öffentlichen Rettungsdienstes.
Für den Rettungsdienst besteht eine für Notfälle vorgesehene Zugangsmöglichkeit zum Studio. Hierfür steht ein entsprechender Notfallschlüssel zur Verfügung. Der konkrete Aufbewahrungsort wird aus Sicherheitsgründen nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht.
Mitglieder sollen den Anweisungen der Rettungsleitstelle folgen und, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist, den Rettungskräften den Zugang zum Studio erleichtern.
Das Training erfolgt grundsätzlich in eigener gesundheitlicher Verantwortung des Mitglieds.
Das Mitglied hat seine körperliche Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Eignung für das jeweilige Training selbst angemessen zu berücksichtigen.
Bei bestehenden Erkrankungen, gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Trainingsfähigkeit wird empfohlen, vor Aufnahme bzw. Fortsetzung des Trainings ärztlichen Rat einzuholen.
3Seen Fitness schuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, keine medizinische Untersuchung oder Überwachung des Mitglieds.
Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden soll das Training unverzüglich beendet werden.
Trainingsgeräte, Einrichtungen und sonstiges Eigentum von 3Seen Fitness sind pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Die jeweiligen Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind zu beachten.
Das Mitglied darf Trainingsgeräte nur nutzen, wenn es mit deren sachgerechter Bedienung vertraut ist.
Bei Unsicherheiten ist während betreuter Zeiten eine Einweisung einzuholen.
Beschädigungen oder Defekte sind unverzüglich zu melden.
Das Mitglied verpflichtet sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, Mitarbeitern und sonstigen berechtigten Personen.
Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil der Regeln für die Nutzung des Studios.
Untersagt sind insbesondere Verhaltensweisen, die:
Anweisungen von Mitarbeitern, die der Sicherheit, Ordnung oder Einhaltung des Vertrags dienen, sind zu beachten.
Während der unbetreuten Öffnungszeiten werden ausgewählte Bereiche von 3Seen Fitness aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Die Videoüberwachung dient insbesondere dem Personen- und Eigentumsschutz, der Verhinderung unberechtigter Zutritte sowie der Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle.
Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche werden nicht videoüberwacht.
Die näheren Informationen über Zwecke, Rechtsgrundlage, Speicherfristen und Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Hinweisen zur Videoüberwachung vor Ort.
Personen ohne eigene gültige Zutrittsberechtigung dürfen das Studio grundsätzlich nur im Rahmen der hierfür vorgesehenen Angebote und Bedingungen nutzen.
Mitglieder dürfen insbesondere während unbetreuter Öffnungszeiten keine Gäste, Familienangehörigen oder sonstigen Personen ohne eigene gültige Zutrittsberechtigung in das Studio einlassen.
Sonderregelungen, beispielsweise für Probetrainings oder Veranstaltungen, bleiben möglich.
Kinder und Minderjährige dürfen das Studio nur im Rahmen der ausdrücklich von 3Seen Fitness zugelassenen Bedingungen nutzen oder betreten.
Für minderjährige Mitglieder können besondere Zutritts- und Nutzungsbeschränkungen gelten.
Die Nutzung der unbetreuten Öffnungszeiten durch Minderjährige kann aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Die konkrete Regelung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den betrieblichen Vorgaben von 3Seen Fitness.
Vorübergehende Einschränkungen des Studiobetriebs können insbesondere auftreten aufgrund von:
3Seen Fitness wird sich bemühen, entsprechende Beeinträchtigungen auf das erforderliche Maß zu begrenzen.
Bei einem Ausfall oder einer Störung des Zutrittssystems dürfen Sicherheits- oder Zutrittseinrichtungen nicht eigenmächtig umgangen, manipuliert oder außer Funktion gesetzt werden.
Insbesondere dürfen Eingangstüren nicht zur Umgehung einer technischen Störung dauerhaft geöffnet, blockiert oder offengehalten werden.
Gesetzliche Ansprüche des Mitglieds bleiben unberührt.
3Seen Fitness kann die Zutrittsberechtigung vorübergehend sperren, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Dies kann insbesondere der Fall sein bei:
Die Maßnahme muss im Verhältnis zum jeweiligen Verstoß angemessen sein.
3Seen Fitness haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von 3Seen Fitness, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet 3Seen Fitness bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Das Training während der unbetreuten Öffnungszeiten führt insbesondere nicht zu einem Ausschluss gesetzlicher Haftungsansprüche des Mitglieds.
Für persönliche Gegenstände des Mitglieds besteht eine Haftung von 3Seen Fitness ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt im Studio zurückgelassen werden.
Soweit Schließmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, sind diese bestimmungsgemäß zu verwenden.
3Seen Fitness verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Dies umfasst insbesondere Daten im Rahmen:
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von 3Seen Fitness.
Wird ein Mitgliedschaftsvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere online, abgeschlossen oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags vor, kann dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Über ein bestehendes Widerrufsrecht, dessen Frist und Ausübung wird das Mitglied gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.
Für unmittelbar im Studio geschlossene Mitgliedschaftsverträge besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht allein deshalb, weil es sich um eine Mitgliedschaft handelt.
Das Mitglied hat Änderungen seiner für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten zeitnah mitzuteilen.
Vertragsbezogene Mitteilungen können insbesondere per E-Mail oder über die von 3Seen Fitness eingesetzten digitalen Mitglieder- bzw. Verwaltungssysteme erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse erfolgen nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
3Seen Fitness wird Mitglieder über relevante Änderungen in geeigneter Weise informieren.
Eine Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile erfolgt nicht allein dadurch, dass eine neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website veröffentlicht wird.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.
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Candy Tyla
Zehnthofstr. 8
34513 Waldeck
info@3seenfitness.de
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